Für den Ernstfall vorbereitet sein
Keine Kompromisse beim Arbeitsschutz
S.A.R.A. – Sicherheit an erster Stelle
5 gute Gründe für zuverlässige Arbeitsschutz-Maßnahmen
1. Absturz ist eine der häufigsten Ursachen für Unfälle auf Baustellen. Oftmals enden Abstürze mit schweren Verletzungen oder dem Tod. Viele dieser Unfälle lassen sich durch gezielte Trainings und Schulungen sowie dem Einsatz von PSAgA verhindern.
2. Fast 50 % der Abstürze sind Unfälle mit Leitern, gefolgt von Unfällen mit Gerüsten mit mehr als 20 %. Daneben sind Abstürze infolge eines Durchbrechens nicht tragfähiger bzw. nicht durchtrittsicherer Bauteile ein weiterer Schwerpunkt.
3. Unternehmen müssen gemäß den Vorschriften – im Idealfall durch ausgebildete Ersthelfer – der Unfallversicherer alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz durchführen: Dazu zählt die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe.
4. Für jeden Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. So auch für die Arbeitsplätze auf Baustellen. Liegt eine Gefährdung vor, müssen die Mitarbeiter ordnungsgemäß durch Schulungen und praktische Übungen unterwiesen werden – ein Selbststudium reicht hierbei nicht aus!
5. Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine grundlegende Voraussetzung für viele Arbeitnehmer – und Arbeitgeber bei sämtlichen Arbeiten und für eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit.
Gut zu wissen
Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz
RECHTSGRUNDLAGEN
Rechtliche Grundlage bildet die DGUV-Vorschrift „100-001 – Grundsätze der Prävention“. Beschrieben werden allgemeine Verhaltensregeln und Vorschriften zur Vermeidung von Grundlagen. Aufbauend auf dieser Vorschrift gibt es viele weitere detaillierte Vorschriften für einzelne Branchen, im Anwendungsfall Bau sind folgende Vorschriften weiterhin relevant:
- DGUV 101-601 – Branche Rohbau
- DGUV 101-603 – Branche Abbruch und Rückbau
- DGUV 201-057 – Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten
VORSCHRIFTEN UND VERORDNUNGEN
Weitere Verpflichtungen des Arbeitgebers zu Arbeitsschutzvorschriften ergeben sich aus folgenden Gesetzen und Verordnungen:
- (ArbSchG) Arbeitsschutzgesetz
- (ArbstättV) Arbeitsstättenverordnung
- (BaustellV) Baustellenverordnung
- (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung
- (PSA-BV) PSA-Benutzungsverordnung